Rechtssicherheit

Wie stellt sich Rechtssicherheit speziell bei Einsatz von eLearning-Systemen im Arbeitsschutz dar?
Können E-Learning Module zur Unfallverhütung neben den mündlichen Unterweisungen genutzt werden?

An dieser Stelle muss einmal klar gesagt werden, dass 100% Rechtssicherheit eine Idealvorstellung ist. In der Realität ist dieses Ziel kaum zu erreichen. Im Bereich der Unterweisungen kann weder ein elektronisches System noch das Dokumentieren einer Gruppenunterweisung durch Unterschrift dieses garantieren.

Bei einer „klassischen“ Unterweisung wird mittels der Unterschriftslisten lediglich dokumentiert, dass eine Gruppe von Personen zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Themenüberschrift persönlich zusammengetroffen ist. Über Qualität und Inhalt gibt sie keinerlei Auskunft und damit auch keine 100% Rechtssicherheit.

Bei einem elektronischen System ist das in Bezug auf Inhalte und deren Ausführung sicherlich einfacher. Da aber Unterweisungen nach einigen Vorschriften, wie z.B. Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung auch weiterhin mündlich erfolgen müssen ergibt sich auch mit einem elektronischen Unterweisungssystem keine 100% Rechtssicherheit.

Letztlich muss man die Gesamtheit der Inhalte und die Qualität der Wissensvermittlung betrachten um das Gebiet der Rechtssicherheit zu beschreiben. Damit sinkt oder steigt die Rechtssicherheit entsprechend.

Das Gebiet der Rechtssicherheit ist dabei weder schwarz noch weiß. Es ist vielmehr ein nahtloser Übergang zwischen zwei Enden einer Skala.

In der DGUV Regel 100-001 wird zur elektronischen Unterweisung ausgeführt:

„Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass
• diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
• eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“

Fazit: Unterweisungen durch E-Learning Module sind sinnvoll und sollten da eingesetzt werden, wo der Beschäftigte sich mit einem Thema in angemessener Zeit, während der Arbeit, auseinandersetzen kann. Gleichzeitig sollte ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Damit kommt man der Rechtssicherheit schon mal ein großes Stück näher.

Um ein möglichst hohes Level in Richtung Rechtssicherheit zu erreichen bietet sich also immer eine Kombination aus beidem an. Da aber durch stetig steigenden Kosten- und Zeitdruck herkömmliche Unterweisungssysteme an ihre Grenzen stoßen ist eine hohe Unterweisungstiefe meistens nur über ein flexibles, elektronisches Unterweisungssystem zu bewerkstelligen. Damit rücken Sie auf der Skala der Rechtssicherheit deutlich nach oben.